Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 20.08.2021 gilt in Köln wieder folgende Regelung:
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für unsere Schwimmkurse keine entsprechenden Nachweise mehr. Bei Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Für alle anderen gilt nach wie vor die 3G-Regel.