Update: Hygieneregelungen Covid-19

Liebe Vereinsmitglieder,

seit dem 20.08.2021 gilt in Köln wieder folgende Regelung:

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen für unsere Schwimmkurse keine entsprechenden Nachweise mehr. Bei Schüler und Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.

Für alle anderen gilt nach wie vor die 3G-Regel.

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